Home       Impressum    

Tipps und Regeln zwischen Fahrer und Mitfahrern

1. Vorgehensweise zur Vereinbarung von Fahrgemeinschaften

Wenn du ein passendes Angebot/Gesuch gefunden hast, nimmst du persönlichen Kontakt mit der Person auf, entweder per Telefon oder per e-Mail. Im weiteren Kontakt sollten folgende Dinge geklärt werden.

Im Falle einer einmaligen Fahrt:
  • Findet die Fahrt tatsächlich zum im Inserat angegebenen Datum und Uhrzeit statt?
  • Fahrpeis klären: Wieviel Benzinbeteiligung wird verlangt? (Dieser Fahrpreis sollte dann verbindlich gelten und nicht etwa während der Fahrt noch nochmals verhandelt werden.)
  • Wo genau treffen wir uns, d.h. wo und wann kann der Fahrer/die Fahrerin dich abholen?
  • Und wo kann der Fahrer/die Fahrerin mich am Zielort herauslassen?
  • Telefonnummern (am besten Mobilnummern) austauschen
  • Ggf. Fragen nach Typ des KFZ, Fahrstil, Anzahl der Mitfahrer, Platz für Gepäck, Raucher/Nichtraucher, usw.
  • Um wirklich sicher zu gehen, einen Tag vor Fahrtantritt nochmals vergewissern, dass die Fahrt wirklich stattfindet
  • Wenn du doch nicht mitfahren kannst, sag die Fahrt beim Fahrer bitte rechtzeitig telefonisch ab.

Für die Bildung einer regelmäßigen Fahrgemeinschaft solltest du zusätzlich folgende Dinge beachten:

  • Wenn du als Fahrer oder Mitfahrer einmal ausfällst, gib die Information rechtzeitig weiter! Es ist sehr ärgerlich, wenn jemand unzuverlässig ist.
  • Vereinbare die Wartezeiten beim Abholen.
  • Kläre Umwegfahrten ab bezüglich zusätzlicher Kosten und Zeitaufwand.
  • Der jeweilige Fahrer sollte die Entscheidungsbefugnis in seinem Auto haben (z.B. Rauchen).
  • Führe ein Fahrtenbuch. Das erleichtert die monatliche Abrechnung.
  • Auch wenn in einem Angebot bereits ein Treffpunkt angegeben ist (z.B. jeden Samstag, 19 Uhr Hauptbahnhof München am Taxi-Stand, Kennzeichen ..., schwarzer Golf...) erscheine niemals ohne vorherige persönliche Kontaktaufnahme zu einem solchen Treffpunkt. Ruf vorher an und frag, ob die Fahrt in dieser Woche tatsächlich stattfindet und ob noch ein Sitzplatz frei ist.

2. Allgemeine Regeln

  • Sei fair und zuverlässig.
  • Halte deine Inserate auf aktuellem Stand.
  • Fahre rücksichtsvoll. Als Fahrer trägst du die Verantwortung auch für den Mitfahrer. Fahre nicht zu schnell.
  • Halte dein Fahrzeug in einem verkehrstauglichen Zustand - es geht nicht nur um deine Sicherheit. Prüfe vor Fahrtantritt, ob dein Fahrzeug mit Erste-Hilfe Kasten, Warndreieck etc. ausgestattet ist. Überlade dein Fahrzeug nicht.
  • Setze dir als Fahrer/Fahrerin einen angemessenen Fahrpreis fest. Gewerbliche Angebote haben in unserem Service nichts zu suchen. Auch kannst du den Versicherungsschutz verlieren, wenn der Fahrpreis auf ein gewerbliches Angebot schließen lässt. Der Fahrpreis ändert sich je nach Anzahl der Mitfahrer und Autotyp. Angemessen sind z.B. 10% Aufschlag zusätzlich zu den Spritkosten. Z.B. beinhaltet eine Pauschale von 40 cent je Kilometer Benzinkosten und Nebenkosten.
  • Findest du ein ungültiges oder veraltetes Angebot, oder hast du schlechte Erfahrungen mit jemand Unzuverlässigem gemacht, teile uns das bitte mit. Wir entfernen die entsprechenden Einträge dann.
  • Mitfahrer die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten sich vor Fahrtantritt den Versicherungsnachweis zeigen lassen.

3. Tipps

Steuervorteile durch die Kilometerpauschale:

Für die Bildung von Fahrgemeinschaften ist die Kilometerpauschale ein enormer Vorteil. Denn die gesamte Strecke kann voll abgesetzt werden, egal mit welchem Verkehrsmittel man unterwegs ist und unabhängig von der Anzahl der Personen im Auto.

Fahrer und Mitfahrer können die Entfernungspauschale (30 Cent je Kilometer der einfachen Strecke) bei der Steuer geltend machen. Für Mitfahrer ist die anzusetzende Pauschale zunächst auf 4.500 Euro begrenzt, darf in Ausnahmefällen aber auch höher liegen. Wechseln sich die Fahrer ab, werden die Fahrertage zu den Mitfahrertagen addiert, auch wenn damit der Höchstbetrag von 4.500 Euro überschritten wird. Quelle: biallo.de